Beratung
Wir stellen den in der Industrierichtlinie (Abschnitt
5.12.3) geforderten Brandschutzbeauftragten und führen die geforderten
Begehungen durch. Bei jeder Begehung wird ein Bericht für die
Betriebsführung erstellt und die betrieblich günstigste
Lösung bei der Abstellung von erkannten Mängeln angeboten.
Die Betreuung gliedert sich wie folgt: