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Sicherheitsbeauftragter
- Regelmäßige Kontrollgänge durch die Betriebsstätte
mit einer Führungskraft unter Beachtung folgender Schwerpunkte:
- Vorhandensein, Benutzung und Wirksamkeit von Schutzvorrichtungen
und Absaugungen an Arbeitsmaschinen und Anlagen
- Vorhandensein und Gebrauch persönlicher Schutzausrüstung
wie: Schutzbrillen, Gehörschutz, Kopf-, Hand- und Fußschutz
- einwandfreiem Zustand der Werkzeuge und elektrischen
Betriebsmitteln einschließlich deren Aufbewahrung und Pflege
- Gefahren, die durch die Lagerung und den Umgang mit
Gefahrenstoffen und biologischen Agenzien entstehen können
- Einhaltung der Arbeitshygiene durch die Mitarbeiter,
wie z.B. Handreinigung vor dem Essen sowie Hautschutzmaßnahmen
- Richtige Kennzeichnung, Lagerung und sicheren Transport
von Materialien, Gefahrstoffen (gem. den geltenden Vorschriften)
- Sichere Verkehrswege, Abdeckung von Gruben, Schächten
und Luken, sicheren Zustand von Leitern und Tritten
- Sauberkeit, Ordnung, Trennung und Bereitstellung der
Abfälle entsprechend der betrieblichen Vorgaben
Alle Begehungen werden schriftlich festgehalten und
fototechnisch dokumentiert, bei auftretenden Mängeln wird für
den Betrieb die Günstigste den Vorschriften entsprechende Lösung
gesucht und angezeigt.
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